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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Preise
Ab Werk:
Die Ware wird in unseren Werken fachgerecht verladen. Der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur hat die Ware zu kontrollieren.

Ab Zwischenlager:
Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers. Die Ware wird in unserem Zwischenlager fachgerecht verladen. Werden die Waren bei uns abgeholt, so hat der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur die Ware zu kontrollieren.
Auf sämtliche Artikel werden grundsätzlich die anfallenden Transport- und Verpackungskosten zum Selbstkostenpreis verrechnet. Es gelten die Abmachungen bei Auftragserteilung.

Franko:
Preis franko Verwendungsstelle, soweit Zufahrt mit unseren Fahrzeugen möglich ist. Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts vermerkt ist, wird die Ware ohne Preiszuschlag abgeladen.
Die in diesem Katalog festgehaltenen Preise haben Gültigkeit für die Kantone AG, AI, AR, BS, BL, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TG, UR, ZH, ZG und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS hat unsere Preisliste für die Westschweiz Gültigkeit. Transportpreise für den Kanton Tessin geben wir Ihnen auf Anfrage bekannt. Der Ablad erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Abladezeiten von mehr als einer halben Stunde werden mit Fr. 140.–/Std. verrechnet. Bei Lieferungen mit mehreren Abladestellen wird für den zweiten und alle folgenden Abladeorte ein Zuschlag erhoben. Für Lieferungen in Berggebiete und Regionen mit beschränkter Ladekapazität werden die Transportkosten gemäss Aufwand in Rechnung gestellt.

Mindergewichtszuschlag:
Bei Lieferungen unter 6 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 90.– verrechnet.

Mehrwertsteuer:
Diese ist in unseren Einheitspreisen nicht inbegriffen. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Zahlungsbedingungen
30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu verrechnen.

Gebinde
Sämtliche Gebinde, wie Paletten (inkl. Einwegpaletten), Aufsteckrahmen usw. werden mit dem Warenbezug verrechnet und sind vom Kunden zahlbar. Austausch und Rückgabe von Gebinden werden, unter Abzug einer minimalen Umtriebsentschädigung, gutgeschrieben. Voraussetzung ist, dass die Gebinde im einwandfreien Zustand sind. Die Rückgabe der Gebinde an das entsprechende Lieferwerk (Standort ist bei uns anzufragen) ist Sache des Kunden. Defekte Gebinde werden nicht zurückgenommen. Es besteht für uns keine Verpflichtung, Gebinde abzuholen.

Liefertermine
Bei Nichteinhaltung des zugesicherten Liefertermines ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen geltend zu machen.
Bei Verzögerungen der Lieferung kann eine Annullierung des Auftrages erst nach einer angemessenen Frist erfolgen. Eine Entschädigung kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt, Material- und Arbeitsmängel, Streiks, Kriege usw. entbinden uns von der Lieferverpflichtung.

Rückgaben
Waren werden nur in bestimmten Fällen und nach Absprache mit uns zurückgenommen.
Voraussetzung ist in jedem Falle, dass der Artikel noch im Sortiment enthalten ist, in einwandfreiem und originalverpacktem Zustand ist und nicht mehr als 30 Tage seit der Lieferung vergangen sind.
Für Gutschriften gilt der Warenwert abzüglich 20% für Umtriebe (Unkostenentschädigung). Durch uns ausgeführte Rücktransporte werden gemäss Aufwand in Rechnung gestellt. Beschädigte oder gebrauchte Waren sowie Rückgaben im Wert unter Fr. 100.– (Bruttowarenwert) werden nicht vergütet.

Reklamationen
Mängelrügen müssen uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bekanntgegeben werden. Auf Grund der Tatsache, dass zwischengelagerte Produkte u.a. auch von Dritten beschädigt werden können, sind wir bei nicht eindeutigem Hinweis auf einen Produktemangel, nachträglich nicht bereit, eingehende Mängelrügen zu anerkennen. Bei bereits eingebauten bzw. angewendeten Produkten wird jede Haftung in Bezug auf ästhetische Mängel abgelehnt.
Fehlmengen müssen ebenfalls sofort nach Erhalt, d.h. einerseits dem Spediteur, sofort nach Entgegennahme der Ware, und anderseits uns, mitgeteilt werden. Allfällige Fehlmengen, welche uns zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden, können wir auf Grund der zunehmenden Diebstähle nicht akzeptieren.

Garantie und Haftung
Bei unsachgemässer Behandlung oder nicht fachgerechter Verarbeitung unserer Produkte übernehmen wir keine Garantie und Haftung. Für die Anwendung unserer Produkte verweisen wir auf unsere Produkteinformationen und die in der Schweiz einschlägigen Normen. Die Garantiefristen entsprechen den gesetzlichen Grundlagen der Schweiz.

Produkte-Angebot
Unsere Unterlagen, wie Katalog, Prospekte Preislisten usw. verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Produkte. Wir haben auch das Recht, darin aufgeführte Artikel nicht mehr zu vertreiben. Die Angaben in Abbildungen, Zeichnungen, Beschrieben und anderen Unterlagen sind für die endgültige Ausführung nur bei schriftlicher Zusicherung verbindlich. Mass-, Gewichts- und Konstruktionsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft.

Turbenthal, 01.01.2007


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